2007 wurde eine neue Finanzierungsgrundlage geschaffen, die als §20 SGB V zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist.
Seitdem können gesundheitbezogene Selbsthilfegruppen eine finanzielle Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen müssen sich auf die gemeinsame Bewältigung einer Behinderung/Erkrankung beziehen von der sie selber oder als Angehörige betroffen sind.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben dazu ein Krankenverzeichnis erstellt.
Es wird zwischen zwei Arten von Selbsthilfegruppenförderung unterschieden:
- Pauschalförderung
- Projektförderung
Weitere Informationen können unter den Rubriken Pauschal-und Projektförderung nachgelesen werden.
Das Selbsthilfe-Büro Kreis Kleve berät örtliche Gruppen zur Selbsthilfeförderung und stellt bei Bedarf die dazu notwendigen Antragsformulare zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten zur Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen finden Sie auf dem gemeinsamen Internetauftritt der gesetzlichen Krankenkassen zur Selbsthilfeförderung in Nordrhein-Westfalen.
Auf der Homepage sind auch die aktuellen Antragsformulare hinterlegt.
Örtliche Selbsthilfegruppen können über eine Postleitzahleingabe ihre Ansprechpartner der Krankenkassen abfragen.
Ferner wird regelmäßig über laufende Förderverfahren und wohin welche Fördergelder geflossen sind, informiert.